Angepasste Transportgesetzgebung bekämpft unlauteren Wettbewerb
Gestern ist das überarbeitete Gesetz über den Güterkraftverkehr (Wwg) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält die Anforderungen, die Gütertransportunternehmen erfüllen müssen, wenn sie Güter transportieren wollen. TLN begrüßt das geänderte Gesetz, da es nun die Durchsetzung von Kabotagevorschriften ermöglicht. Ausländische Transportunternehmen, die innerhalb der Niederlande mehr transportieren, als gesetzlich erlaubt ist, können nun nicht mehr ungestraft ihr Unwesen treiben.
Überarbeitetes Gesetz über den Straßengüterverkehr
Gestern ist das überarbeitete Gesetz über den Straßengüterverkehr (Wwg) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält die Anforderungen, die Gütertransportunternehmen erfüllen müssen, wenn sie Güter transportieren wollen. TLN begrüßt das geänderte Gesetz, da es nun die Durchsetzung von Kabotagevorschriften ermöglicht. Ausländische Transportunternehmen, die innerhalb der Niederlande mehr transportieren als gesetzlich erlaubt, können nun nicht mehr ungestraft davonkommen.
Gestern Morgen wurde außerdem bekannt, dass bei kürzlich durchgeführten Kontrollen der Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr (ILT) eine beträchtliche Anzahl ausländischer Transportunternehmen gegen die Vorschriften verstoßen hatte. Dies macht erneut deutlich, wie wichtig eine strenge Durchsetzung der Kabotagevorschriften ist. Darüber hinaus begrüßt TLN, dass die Genehmigungsgrenze für Unternehmer, die Güter transportieren möchten, weiterhin bei 500 kg Nutzlast liegt. Laut TLN leistet die Wwg damit einen unverzichtbaren Beitrag zur professionellen Struktur der Branche mit ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung.
Mehr Durchsetzung möglich
Kabotage ist der innerstaatliche Transport (in den Niederlanden) durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Dieser Transport unterliegt in der Europäischen Union einer Höchstgrenze. Ausländische Transportunternehmen, die Güter in einem anderen Mitgliedstaat befördern möchten, dürfen maximal drei Inlandstransporte pro Woche durchführen. „Es ist von großer Bedeutung, dieses Gesetz streng durchzusetzen, um einen fairen Transportmarkt zu gewährleisten”, so TLN-Direktor Peter Sierat. Dazu muss in erster Linie die Durchsetzungskapazität der Kontrollbehörden erweitert werden. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel und Prioritäten schenken die Vollzugsbehörden in ganz Europa den illegalen Aktivitäten ausländischer Transportunternehmen zu wenig Aufmerksamkeit. Illegale Transporte durch Ausländer verzerren den Wettbewerb und verdrängen niederländische Unternehmen vom Markt.
500 kg Nutzlast
In dem neuen Gesetz bleibt die Genehmigungsgrenze von 500 kg Nutzlast ebenfalls in Kraft. Gewerbliche Transportunternehmen, die mehr als 500 kg transportieren möchten, müssen die Genehmigungsanforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Kreditwürdigkeit und Fachkompetenz erfüllen. Laut TLN ist diese Untergrenze für einen professionellen Transportsektor von großer Bedeutung. Die Niederlande haben sich daher in der Vergangenheit bewusst für eine Genehmigungsgrenze von 500 kg Nutzlast entschieden.
Quelle: Paul Quaedvlieg TTM