Patronale Bescheinigung abgeschafft (Urlaubsbescheinigung)
Die neue europäische Tachographenverordnung vom 4. Februar 2014 sieht für Anfang 2017 die Einführung eines neuen „intelligenten” Tachographen vor, der aus der Ferne ausgelesen werden kann.
Einige Artikel dieser neuen Verordnung treten jedoch bereits früher in Kraft. Das bedeutet, dass bereits ab dem 2. März dieses Jahres die Arbeitgeberbescheinigung (Erklärung über die Tätigkeiten) nicht mehr vorgeschrieben ist. TLN hat sich in den letzten Jahren in Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, diesen hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen abzuschaffen. Die neue Verordnung legt in Artikel 34 fest: „Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht verlangen, dass sie Dokumente zum Nachweis ihrer Tätigkeiten vorlegen, wenn sie sich nicht im Fahrzeug befinden.“ Dieser Artikel der Verordnung beendet somit die obligatorische Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung (Erklärung über die Tätigkeiten). Der Fahrer muss jedoch manuell im digitalen Fahrtenschreiber eintragen, was er während seiner Abwesenheit vom Fahrzeug getan hat (z. B. wenn er Urlaub genommen oder andere Tätigkeiten ausgeübt hat).
QUELLE: TLN