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Im Kampf gegen Verstöße und Missbrauch im Straßenverkehr will die Europäische Kommission (EK) einen neuen, „aufgewerteten” digitalen Fahrtenschreiber einführen. Mit diesem Fahrtenschreiber wird es künftig möglich sein, Daten aus dem Fahrtenschreiber während der Fahrt aus der Ferne auszulesen.

Das Europäische Parlament (EP) möchte, dass sowohl alle neuen als auch alle alten Lkw, die mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen, mit diesem neuen Fahrtenschreiber (Retrofit) ausgestattet werden. TLN hält dies für inakzeptabel. TLN unterstützt zwar das Vorgehen gegen Verstöße, befürchtet jedoch, dass die EU-Mitgliedstaaten diese neue Auslesetechnik auch dazu nutzen werden, um für geringfügige Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten hohe Bußgelder zu verhängen. TLN möchte daher, dass zunächst die zugrunde liegenden Durchsetzungsvorschriften überarbeitet werden, bevor neue Kontrolltechniken eingeführt werden.

 

Anpassung der Verordnung Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den (digitalen) Fahrtenschreiber vorgelegt. Um den Kontrollbehörden gezielte Kontrollen zu ermöglichen, soll es in naher Zukunft technisch möglich sein, dass der Fahrtenschreiber während der Fahrt Daten aus der Ferne austauscht. Anhand dieser Informationen kann genau überprüft werden, ob die Vorschriften eingehalten werden. Es wird erwartet, dass diese neueste Generation von Fahrtenschreibern 2017 auf den Markt kommen wird. TLN verfolgt die Entwicklungen in Brüssel aufmerksam. Manipulationen am digitalen Fahrtenschreiber müssen streng geahndet werden, aber es ist sehr fraglich, ob dieser neue Fahrtenschreiber die Probleme wirklich löst. TLN warnt vor einer Hexenjagd, bei der automatisch aus der Ferne Bußgelder verhängt werden, ohne dass zuvor eine Beurteilung durch einen Inspektor erfolgt ist. EP will Nachrüstung Das EP hat inzwischen vorgeschlagen, alle Lkw (also auch die alte Flotte) mit dem neuen Fahrtenschreiber auszustatten (Nachrüstung). TLN hält es für unverständlich und inakzeptabel, Transportunternehmen zu zwingen, alle Fahrtenschreiber zu ersetzen, obwohl die „alten” noch einwandfrei funktionieren. Dies kostet die Wirtschaft viel Geld. Der neueste Vorschlag des EP zeugt daher von wenig Realitätssinn. 28-Tage-Regelung Die Problematik rund um den digitalen Fahrtenschreiber hat für TLN höchste Priorität. Nach Ansicht von TLN müssen zunächst die zugrunde liegenden Vorschriften angegangen werden, bevor neue Techniken eingeführt werden. So führt TLN auch eine Kampagne gegen die 28-Tage-Regelung durch. Seit der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers kann bei einer Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten eines Fahrers jeder Verstoß sekundengenau ausgelesen werden. Die europäischen Vorschriften sehen vor, dass bei einer Kontrolle der Fahrtenschreiber bis zu 28 Tage zurückgelesen werden darf. Diese 28-Tage-Regelung wird von immer mehr europäischen Mitgliedstaaten genutzt, um eine Anhäufung von Bußgeldern zu ermöglichen, oft für nur geringfügige Verstöße, bei denen keine Verkehrsunsicherheit oder Wettbewerbsverzerrung vorlag. Diese Summe über 28 Tage führt dazu, dass sich der Gesamtbetrag der Bußgelder pro Kontrolle manchmal auf Tausende von Euro beläuft. Fazit: Ersetzen Sie die 28 Tage durch 7 Tage und beschränken Sie die 28 Tage auf die Kontrolle der Wochenendruhezeiten. QUELLE: www.tln.nl

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